Die Grundsätze gem. Biodiversitätsstrategie auf Bundesebene:
- Die ÖI stellt eine strategische Gesamtplanung dar auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene.
- Die ÖI soll alle bedeutenden Arten und Lebensräume mit genügender Quantität, Qualität und Vernetzung stärken und langfristig sichern.
- Alle Sektoren sollen einen Beitrag zur ökologischen Infrastruktur leisten:
– in allen Handlungsfeldern (Kulturland, Wald, Gewässer, Siedlung, Infrastrukturen u.a)
– auf allen Umsetzungsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde). - Bis 2040 soll die Schweiz über eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur verfügen.
Die ÖI im Kanton Aargau
- Die Ökologischen Infrastruktur ÖI ist eine rein fachliche Arbeitsgrundlage des Kantons, rechtlich ohne Verbindlichkeit. Die Umsetzung beruht auf Freiwilligkeit.
- Bei den Schwerpunkträumen der Gilden handelt es sich um GIS-basierte Modellrechnungen, die teilweise vor Ort überprüft und angepasst werden müssen. Dazu eignen sich u.a. Rückmeldungen aus den Gemeinden durch lokale Akteure.
- Im Landwirtschaftsgebiet wird die ÖI eine wichtige Grundlage für LABIOLA-Beratungen mit Landwirten sein.
Die ÖI-Planungen der einzelnen Regionen des Kantons Aargau finden Sie in der Rubrik «LEP Aargau, Regionen».
Nachstehendes Dokument beinhaltet die Grundelemente und Begriffsdefinitionen zur ÖI Aargau: